Angezeigte Ergebnisse pro Seite:
5 | 10 | 20 | 50
Suchergebnisse 1 bis 10 von 1036
Wohnungs-/Immobilienwirtschaft - Bewertung Erbbaurecht
Hessisches FG
28.10.2003
3 K 1451/99
Hochhauszuschlags, Erbbaurecht
Ist ein Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist sowohl für die wirtschaftliche Einheit des Erbbaurechts als auch für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks jeweils ein Einheitswert festzustellen, § 92 Abs. 1 Satz 1 BewG. Bei der Ermittlung
der Einheitswerte ist von einem Gesamtwert auszugehen, der für den Grund und Boden einschließlich der Gebäude und Außenanlagen festzustellen wäre, wenn die Belastung nicht bestünde, § 92 Abs. 1 Satz 2 BewG. Beträgt die Dauer des Erbbaurechts in dem für die Bewertung maßgebenden Zeitpunkt weniger als fünfzig Jahre, so ist der Gesamtwert entsprechend
der Restnutzungsdauer des Erbbaurechts nach den sich aus § 92 Abs. 3 BewG ergebenden Vorgaben zu verteilen. (Leitsatz der Redaktion)
BewG § 92 Aktenzeichen: 3K1451/99 Paragraphen: BewG§92 Datum: 2030-10-28 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=2640 Wohnungs-/Immobilienwirtschaft - Bewertung
Hessisches FG
28.10.2003
3 K 3385/00
Der Grundbesitzwert eines bebautes Grundstücks ist für Zwecke der Erbschaftsteuer nach § 138 Abs. 3 in Verbindung mit § 46 BewG im Wege der Bedarfsbewertung mit einem typisierten Wert unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse im Besteuerungszeitpunkt und der Wertverhältnisse zum 1. Januar 1996 (§ 138 Abs. 1 Satz 2 BewG) zu ermitteln. Dabei sind bebaute Grundstücke zunächst unter Ansatz der in den letzten drei Jahren vor dem Besteuerungszeitpunkt erzielten Jahresmiete, vervielfacht mit 12,5 zu bewerten. Dieser Wert ist gegebenenfalls um einen Alterungsabschlag für das Gebäude zu mindern und bei Ein- und Zweifamilienhäusern, die ausschließlich Wohnzwecken dienen, um 20 v. H. zu erhöhen, § 146 Abs. 2 bis 5 BewG. Liegt der so ermittelte Grundstückswert unter dem Wert eines vergleichbaren unbebauten Grundstücks, dann ist als Grundbesitzwert der Wert festzustellen, mit dem das Grundstück als unbebautes Grundstück nach § 145 Abs. 3 BewG zu
bewerten wäre (sogenannter Mindestwert), § 146 Abs. 6 BewG. Wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass der gemeine Wert des Grundstücks (§ 9 Abs. 1 BewG) niedriger ist als der nach § 146 Abs. 2 bis 6 BewG ermittelte Wert, dann ist dieser niedrigere Wert als Grundbesitzwert
festzustellen, § 146 Abs. 7 BewG, und jeweils auf volle 1000,-- DM (jetzt: 500,- EUR) abzurunden, § 139 BewG. (Leitsatz der Redaktion)
BewG §§ 46, 145, 139, 146, 138 Aktenzeichen: 3K3385/00 Paragraphen: BewG§46 BewG§145 BewG§139 BewG§146 BewG§138 Datum: 2030-10-28 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=2641 Wohnungs-/Immobilienwirtschaft - Werbungskosten
BFH - FG Berlin-Brandenburg
1.12.2015
IX R 18/15
Entfernungspauschale bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Der Abzug von Kosten für Fahrten zu einem Vermietungsobjekt im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist auf die Entfernungspauschale beschränkt, wenn sich an dem Objekt der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft und auf Überschusserzielung
angelegten Vermietungstätigkeit befindet.
Aktenzeichen: IXR18/15 Paragraphen: Datum: 2016-12-01 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=13034 Wohnungs-/Immobilienwirtschaft - Miete Nahe Angehörige
BFH - FG Berlin-Brandenburg
4.10.2016
IX R 8/16
Fremdvergleich bei Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen
Ein Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen entspricht nicht den Kriterien des Fremdvergleichs, wenn es in zahlreichen Punkten von den zwischen fremden Dritten üblichen Vertragsinhalten abweicht.
Aktenzeichen: IXR8/16 Paragraphen: Datum: 2016-10-04 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=13031 Wohnungs-/Immobilienwirtschaft - Immobilienfonds
BFH - FG München
6.9.2016
IX R 27/15
Geschlossener Immobilienfonds - Veräußerung oder Rückabwicklung
1. Für den Fall, dass die als Kaufpreis bezeichnete Gegenleistung teilweise auch für andere Verpflichtungen des Veräußerers erbracht worden ist (hier: Verzicht auf Schadensersatzansprüche, Rücknahme von Klagen), die nicht den Tatbestand des § 23 Abs. 1 EStG erfüllen,
ist der vereinbarte Kaufpreis insoweit aufzuteilen.
2. Für Zwecke der Aufteilung ist das veräußerte Wirtschaftsgut zu bewerten; übersteigt die Gegenleistung den Wert des veräußerten Wirtschaftsguts, spricht dies dafür, dass der übersteigende Teil der Gegenleistung nicht zum Veräußerungspreis gehört, sondern dass insoweit
eine andere Verpflichtung entgolten oder ein Teil der Gegenleistung unentgeltlich zugewendet werden soll.
Aktenzeichen: IXR27/15 Paragraphen: Datum: 2016-09-06 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=13040 Wohnungs-/Immobilienwirtschaft - Immobilienfonds
BFH - FG Baden-Württemberg
6.9.2016
IX R 44/14
Geschlossener Immobilienfonds - Veräußerung oder Rückabwicklung
1. Für den Fall, dass die als Kaufpreis bezeichnete Gegenleistung teilweise auch für andere Verpflichtungen des Veräußerers erbracht worden ist (hier: Verzicht auf Schadensersatzansprüche, Rücknahme von Klagen), die nicht den Tatbestand des § 23 Abs. 1 EStG erfüllen, ist der vereinbarte Kaufpreis insoweit aufzuteilen.
2. Für Zwecke der Aufteilung ist das veräußerte Wirtschaftsgut zu bewerten; übersteigt die Gegenleistung den Wert des veräußerten Wirtschaftsguts, spricht dies dafür, dass der übersteigende Teil der Gegenleistung nicht zum Veräußerungspreis gehört, sondern dass insoweit
eine andere Verpflichtung entgolten oder ein Teil der Gegenleistung unentgeltlich zugewendet werden soll.
Aktenzeichen: IXR44714 Paragraphen: Datum: 2016-09-06 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=13047 Wohnungs-/Immobilienwirtschaft - Immobilienfonds
BFH - FG Baden-Württemberg
6.9.2016
IX R 45/14
Geschlossener Immobilienfonds - Veräußerung oder Rückabwicklung
1. Für den Fall, dass die als Kaufpreis bezeichnete Gegenleistung teilweise auch für andere Verpflichtungen des Veräußerers erbracht worden ist (hier: Verzicht auf Schadensersatzansprüche, Rücknahme von Klagen), die nicht den Tatbestand des § 23 Abs. 1 EStG erfüllen,
ist der vereinbarte Kaufpreis insoweit aufzuteilen.
2. Für Zwecke der Aufteilung ist das veräußerte Wirtschaftsgut zu bewerten; übersteigt die Gegenleistung den Wert des veräußerten Wirtschaftsguts, spricht dies dafür, dass der übersteigende Teil der Gegenleistung nicht zum Veräußerungspreis gehört, sondern dass insoweit
eine andere Verpflichtung entgolten oder ein Teil der Gegenleistung unentgeltlich zugewendet werden soll.
Aktenzeichen: IXR45/14 Paragraphen: Datum: 2016-09-06 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=13049 Wohnungs-/Immobilienwirtschaft - Abschreibung
BFH - FG Schleswig-Holstein
3.8.2016
IX R 14/15
Zur steuerlichen Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung
1. Aufwendungen für die vollständige Erneuerung einer Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in einem vermieteten Immobilienobjekt sind nicht --als sog. Erhaltungsaufwand--
sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar (Änderung der Rechtsprechung).
2. Bei einer Einbauküche mit ihren einzelnen Elementen handelt es sich um ein einheitliches Wirtschaftsgut, das auf zehn Jahre abzuschreiben ist (Änderung der Rechtsprechung).
Aktenzeichen: IXR14/15 Paragraphen: Datum: 2016-08-03 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=13032 Wohnungs-/Immobilienwirtschaft - Gewerbesteuer
BFH
21.7.2016
IV R 26/14
Vorlage an den Großen Senat des BFH zur Frage der Gewährung der sog. erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG für eine grundstücksverwaltende, gewerblich geprägte Personengesellschaft bei Beteiligung an einer grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich
geprägten Personengesellschaft
Dem Großen Senat des BFH wird gemäß § 11 Abs. 2 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:
Ist einer grundstücksverwaltenden, nur kraft ihrer Rechtsform gewerbliche Einkünfte erzielenden Gesellschaft die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG auch dann nicht zu gewähren, wenn sie an einer grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten
Personengesellschaft beteiligt ist?
Aktenzeichen: IVR26/14 Paragraphen: Datum: 2016-07-21 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=13015 Gewerbesteuer Wohnungs-/Immobilienwirtschaft - Veranlagung Gewerbebetrieb Gewerbliche Einkünfte Gewerbesteuer
BFH - FG Niedersachsen
14.7.2016
IV R 34/13
Vermietung eines Einkaufszentrums kein Gewerbebetrieb - Berücksichtigung artspezifischer Besonderheiten bei der objektbezogenen Prüfung der Üblichkeit von vermieterseitig erbrachten Sonderleistungen - Sachlicher Anwendungsbereich von § 35b GewStG
Die Vermietung eines Einkaufszentrums ist nicht deshalb als Gewerbebetrieb anzusehen, weil der Vermieter die für ein Einkaufszentrum üblichen Infrastruktureinrichtungen bereitstellt oder werbe- und verkaufsfördernde Maßnahmen für das Gesamtobjekt durchführt.
Aktenzeichen: IVR34/13 Paragraphen: Datum: 2016-07-14 Link: pdf.php?db=steuerrecht&nr=13017
|